DER VERKAUFSPROZESS

Auf dieser Seite erläutern wir Ihnen den Verkaufsprozess

Informationen zum Projekt (Newsletter)

Vor Baubeginn kann man sich zu einem Projekt informieren und sich dazu vormerken lassen, damit erhält man vom Bauträger immer die neuesten Informationen.

Phase 1

Abgabe Bewerbungsunterlagen

Sobald die Pläne für das Projekt bewilligt sind, werden die Häuser und Wohnungen des Projektes auf dieser Internetseite dargestellt und Sie via Newsletter darüber informiert. Jeder förderungswürdige Interessent*in kann für maximal zwei Wohnungen aus dem Projekt sein Interesse kundtun (ist noch unverbindlich).

Phase 2

Überprüfung der Unterlagen / Informationsveranstaltung

Die Unterlagen der Interessenten werden vom Bauträger auf Förderungswürdigkeit überprüft.

Sollten Sie Absolutkriterien (z.B. die Einkommensgrenzen) nicht erfüllen, werden Sie darüber informiert und können am weiteren Verkaufsprozess nicht mehr teilnehmen. Sollten Sie Relativkriterien (z.B. die gewünschte Wohnungsgröße) nicht erfüllen, werden Sie darüber informiert und erhalten die Möglichkeit, Ihr Kaufinteresse dahingehend abzuändern, dass die Kriterien eingehalten werden.

Phase 3

Informationsgespräche

Bei bestätigter Förderungswürdigkeit werden Sie zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.

Phase 4

Verbindliches Kaufangebot

Die Teilnehmer*innen dieser Informationsveranstaltung sind berechtigt, für zwei Wohnungen aus diesem Projekt ein verbindliches Kaufangebot samt Finanzierungszusage der Bank abzugeben. Nach der positiven Prüfung durch den Bauträger erfolgt das Auswahlverfahren.

Phase 5

Auswahlverfahren

Ein Zufallsgenerator reiht die Angebote pro Wohnung. Diese Reihung wird dem Sozial- und Wohnungsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

Phase 6

Errichtung des Kaufvertrag

Anschließend nimmt der Bauträger mit den Wohnungswerber*innen entsprechend der bestätigten Reihung Kontakt auf, um für jede Wohnung den Kaufvertrag zu errichten.

Finalisierung

Wie werde ich Käufer?

Sobald Sie sich für ein Bauprojekt vorgemerkt haben werden Sie durch den Bauträger mit allen weiteren Informationen per E-Mail versorgt. Nach der Abgabe eines unverbindlichen Kaufanbots werden Sie vom Bauträger auf die Förderungswürdigkeit überprüft und erhalten bei positiver Prüfung die Möglichkeit ein rechtsverbindliches Angebot abzugeben.

Alle Kaufinteressenten die ein rechtsverbindliches Angebot abgegeben haben, werden dann durch einen Zufallszahlgenerator gereiht und diese Reihung wird dann durch den Wohn- und Sozialausschuss beschlossen. Anschließend wird diese Reihung dem Bauträger mitgeteilt und durch diesen werden die Wohnungen dann an die jeweils Erstgereihten verkauft.

Verkaufsrichtlinien der Stadtgemeinde Salzburg

Die Verkaufsrichtlinien finden sie hier.